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Geschrieben von joschma
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Freitag, 17. Oktober 2008 |
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Rentner, Hartz-IV-Empfänger und Sozialhilfebezieher, die nur mit dem Existenzminimum leben müssen, von der Hundesteuer gänzlich zu befreien sind. Naja, meinetwegen. Wenn ich so manche abgerissenen Typen sehe, glaube ich eh nicht das die ihre verflohten Hunde überhaupt angemeldet haben.
Interessant vielmehr ist aber die Urteilsbegründung. Ich reiße mal den entscheidenden Satz sinnbefreiend aus dem Zusammenhang: "Der Wunsch, einen Hund zu halten, falle unter die geschützte Handlungsfreiheit eines Menschen und dürfe nicht über Steuern verwehrt werden."
Damit haben wir doch de facto absolute Steuerfreiheit für alles, gell? Egal was, sobald der Staat steuerfordernd die Hand aufhält, können wir uns demnach auf die geschützte Handlungsfreiheit berufen und somit die Steuerzahlung verweigern - schließlich würde über die Summe der Steuern die Summe der Handlungen verwehrt.
Ich kaufe mir dann jetzt endlich einen X7er BMW und eine Riesen-Ferienloft auf Norderney - beides natürlich komplett steuerfrei, kann ich mir ja so schon nicht leisten. Um also die Kredite abzuzahlen, zahle ich keine Einkommenssteuer mehr und verklage den Staat auf Rückzahlung derselben ab 2005 - alles davor dürfte ja leider verjährt sein. Und ansonsten träume ich dann mal weiter davon, was ich mir dann später wünschen könnte...
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 19. Januar 2010 )
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