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Geschrieben von joschma
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Montag, 03. November 2008 |
Kennt Ihr nicht auch diese lustigen Disclaimer, die man ab und an ganz am Ende von E-Mails findet? Ein recht putziges Exemplar ist mir heute mal wieder zwischen die Finger geraten... ich zitiere es einfach erst mal komplett für den Gesamteindruck:
Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und kann dem Berufsgeheimnis unterliegen. Sie ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Jeglicher Zugriff auf diese E-Mail durch andere Personen als den Adressaten ist untersagt. Sollten Sie nicht der für diese E-Mail bestimmte Adressat sein, ist Ihnen jede Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe wie auch das Ergreifen oder Unterlassen von Maßnahmen im Vertrauen auf erlangte Information untersagt.
Das Ganze danach dann nochmal auf Englisch, wirkt ja richtig wichtig gell?
Was mich ja allgemein an diesen Disclaimern wundert ist die Zeile "Jeglicher Zugriff auf diese E-Mail durch andere Personen als den Adressaten ist untersagt.", die steht ja in so ziemlich jedem Mail-Disclaimer. Ich finde, eindeutiger kann der Verwender dieses Disclaimers ja schon nicht mehr dokumentieren dass er den Disclaimer entweder nie selber gelesen hat oder zu blöde ist ihn zu verstehen: Wenn man die Mail bereits bis zum Disclaimer durchgelesen hat, hat man also bereits illegal zugegriffen. Erfährt es aber jetzt erst. Gilt hier jetzt eigentlich auch das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Speziell am obigen Disclaimer interessiert mich auch, was der Verfasser wohl meinen könnte mit "Sollten Sie nicht der für diese E-Mail bestimmte Adressat sein, ist Ihnen jede Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe wie auch das Ergreifen oder Unterlassen von Maßnahmen im Vertrauen auf erlangte Information untersagt.". Veröffentlichung und Vervielfältigung verboten - ok, meinetwegen, dazu war die Mail an sich eh viel zu langweilig. Weitergabe - nö, auch nicht, meine Freunde will ich mit so'm Blödsinn nicht ärgern und eine Weitergabe an den eigentlichen Empfänger würde nur die Doofheit des Absenders unterstützen, seh ich auch nicht ein.
Aber das Ergreifen oder Unterlassen von Maßnahmen im Vertrauen auf erlangte Informationen? Wo ich auf die Mail bereits widerrechtlichen Zwangs-Zugriff hatte nachdem der Absender sie mir irrtümlich aufgedrängt hat, mache ich mich also durch Ergreifen der Maßnahme "Mail aus meinem Postfach löschen" strafbar. Ok, lass ich sie liegen und schreibe dem Absender eine Rechnung über den Speicherplatz...
Ach nee, halt, das Ergreifen der Maßnahme "Absender kontaktieren" ist ja auch verboten. Und jetzt der Hammer: Das Unterlassen der Maßnahme "Absender kontaktieren" ist aber ebenfalls verboten...
Na, wat denn nu?
Sehr hübsch ist auch der hier:
Diese E-Mail enthält vertrauliche Informationen und ist nur für den in der E-Mail genannten Adressaten bestimmt. Für den Fall, dass der Empfänger dieser E-Mail nicht der in der E-Mail benannte Adressat ist, weisen wir darauf hin, dass das Lesen, Kopieren, die Wiedergabe, Verbreitung, Vervielfältigung, Bekanntmachung, Veränderung, Verteilung und/oder Veröffentlichung der E-Mail strengstens untersagt ist. Bitte verständigen sie den Absender dieser E-Mail unter folgender Rufnummer +49-171-[Zensiert], falls sie irrtümlich diese E-Mail erhalten haben und löschen sie diese E-Mail. [...]
Kurz: Das Lesen der Mail ist verboten, und wenn man dann doch bis zum Ende (also zum Disclaimer wo drin steht was man seit dem Anfang falsch macht) gelesen haben sollte, soll man auch noch 'ne teure Handynummer anrufen. Vermutlich um dort dann ein Geständnis abzulegen und seine Adresse für die Strafanklage zu hinterlegen. Na, dem brennt doch mal richtig der Helm!
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 04. November 2008 )
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